Vermieterrechte Was Sie als Vermieter wissen sollten.
Nicht alle
Vermieterrechte sind gesetzlich eindeutig geregelt.
Jedoch im Hnblick auf die Handlungsmöglichkeiten beim
Mietrückstand
sind die Regelungen klar. Ist der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen
mit mehr als einer
Miete im Rückstand, sind die Vermieterrechte
klar geregelt. Der Vermieter kann gegenüber dem Mieter die außerordentliche
fristlose Kündigung erklären. Es kann deshalb keine Rede davon sein,
dass die Vermieterrechte nicht geschützt würden.
Die Vermieterrechte beinhalten auch, dass der Vermieter bei Mietrückständen,
die zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigen,
nicht einmal zu einer Abmahnung verpflichtet ist. Damit die Vermieterrechte
auch gewahrt werden, sind jedoch inhaltliche Mindestanforderungen zu beachten.
Der Vermieter muss nämlich bei der Kündigung, die aufgrund von
Mietrückständen
ausgesprochen wird, auf die Gründe der Kündigung im Kündigungsschreiben
hinweisen, und zwar auf die einzeln aufgeführten Miterückstände.
Zur Wahrung der Vermieterrechte heißt es also immer Obacht, wenn
Kündigungen seitens des Vermieters ausgesprochen werden. Für
die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung bedarf es immer einer Begründung.
Zahlt der Mieter innerhalb der Karenzzeit nach Ausspruch einer
fristlosen
Kündigung wegen Mietrückstands, kann der Mieter bis zum
Ablauf von zwei Monaten ab Rechtshängigkeit der Räumungsklage die
Kündigung durch Ausgleich des gesamten Mietrückstands – zur
Wahrung der Vermieterrechte nur einmalig innerhalb von zwei Jahren - rückwirkend
unwirksam machen. Ist der Mieter häufig im Rückstand, so kann auch
dies eine Kündigung nach sich ziehen. Damit die Vermieterrechte gewahrt
bleiben, kann der Vermieter auch in diesem Fall, nach erfolglosen Abmahnungen,
wegen unpünktlicher Mietzahlung die Kündigung aussprechen. Zwar
sehen die Vermieterrechte für die ordentliche Kündigung Kündigungsfristen
zwischen drei und neun Monaten vor. Das Vermieterrecht schützt den Vermieter
aber so auch vor regelmäßig säumigen Mietern.
Vermieterrechte sehen aber noch viele andere
Möglichkeiten
und Rechte für den Vermieter vor. Auch wenn Mietrückstände und sogar
Mietnomaden das Leben der Vermieter in den letzten Jahren
deutlich erschwert haben, so geben Vermieterrechte auch klare Handlungsmöglichkeiten
für den Vermieter, der sich damit
vor unseriösen Mietern schützen
kann.
Während die Vermieterrechte im Hinblick auf die Schönheitsreparaturen
geschwächt wurden und im Bereich der Mietrückstände unverändert
bestehen, wurden die Vermieterrechte im Bereich des Eigenbedarfs sogar gestärkt.
Damit die Vermieterrechte gewahrt bleiben, ist es erforderlich, sie bereits
vor Abschluss des Mietvertrags zu berücksichtigen. Dann ist es für
Vermieter auch wieder lukrativer und attraktiver, sich mit der Vermietung
ihrer Objekte zu beschäftigen. Vermieterrechte sollen den Vermieter in
den Stand versetzen, regelmäßig Miete zu erhalten als auch die
eigene Mieteinheit ordnungsgemäß genutzt zu wissen - ansonsten
auch kurzfristig das Mietverhältnis beenden zu können.
Vermieterrechte sind aber ständig in Bewegung und rechtliche Veränderungen
sind Vermietern häufig nicht bekannt. Oft arbeiten Vermieter noch mit
Informationen über Vermieterrechte, die schon lange veraltet
sind. Um also Vermieterrechte aktuell und effektiv nutzen zu können,
bedarf es einer gründlichen und fachlich einwandfreien Information.
Die Deutsche Mieter Datenbank steht dem Vermieter im Hinblick auf die Vermieterrechte
mit
aktuellen und funiderten Informationen und Hilfen zur
Seite. So kann der Vermieter seine Rechte nach aktueller Rechtsprechung anwenden
und auch durchsetzen. Akutelle rechtliche Informationen für Vermieter
bedeuten eine Erleichterung im Umgang mit den Mietern und bessere rechtliche
Möglichkeiten.
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