Vermieterrechte Was Sie als Vermieter wissen sollten.

Nicht alle Vermieterrechte sind gesetzlich eindeutig geregelt. Jedoch im Hnblick auf die Handlungsmöglichkeiten beim Mietrückstand sind die Regelungen klar. Ist der Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit mehr als einer Miete im Rückstand, sind die Vermieterrechte klar geregelt. Der Vermieter kann gegenüber dem Mieter die außerordentliche fristlose Kündigung erklären. Es kann deshalb keine Rede davon sein, dass die Vermieterrechte nicht geschützt würden.

Die Vermieterrechte beinhalten auch, dass der Vermieter bei Mietrückständen, die zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigen, nicht einmal zu einer Abmahnung verpflichtet ist. Damit die Vermieterrechte auch gewahrt werden, sind jedoch inhaltliche Mindestanforderungen zu beachten. Der Vermieter muss nämlich bei der Kündigung, die aufgrund von Mietrückständen ausgesprochen wird, auf die Gründe der Kündigung im Kündigungsschreiben hinweisen, und zwar auf die einzeln aufgeführten Miterückstände. Zur Wahrung der Vermieterrechte heißt es also immer Obacht, wenn Kündigungen seitens des Vermieters ausgesprochen werden. Für die rechtliche Wirksamkeit einer Kündigung bedarf es immer einer Begründung.

Zahlt der Mieter innerhalb der Karenzzeit nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückstands, kann der Mieter bis zum Ablauf von zwei Monaten ab Rechtshängigkeit der Räumungsklage die Kündigung durch Ausgleich des gesamten Mietrückstands – zur Wahrung der Vermieterrechte nur einmalig innerhalb von zwei Jahren - rückwirkend unwirksam machen. Ist der Mieter häufig im Rückstand, so kann auch dies eine Kündigung nach sich ziehen. Damit die Vermieterrechte gewahrt bleiben, kann der Vermieter auch in diesem Fall, nach erfolglosen Abmahnungen, wegen unpünktlicher Mietzahlung die Kündigung aussprechen. Zwar sehen die Vermieterrechte für die ordentliche Kündigung Kündigungsfristen zwischen drei und neun Monaten vor. Das Vermieterrecht schützt den Vermieter aber so auch vor regelmäßig säumigen Mietern.

Vermieterrechte sehen aber noch viele andere Möglichkeiten und Rechte für den Vermieter vor. Auch wenn Mietrückstände und sogar Mietnomaden das Leben der Vermieter in den letzten Jahren deutlich erschwert haben, so geben Vermieterrechte auch klare Handlungsmöglichkeiten für den Vermieter, der sich damit vor unseriösen Mietern schützen kann.

Während die Vermieterrechte im Hinblick auf die Schönheitsreparaturen geschwächt wurden und im Bereich der Mietrückstände unverändert bestehen, wurden die Vermieterrechte im Bereich des Eigenbedarfs sogar gestärkt. Damit die Vermieterrechte gewahrt bleiben, ist es erforderlich, sie bereits vor Abschluss des Mietvertrags zu berücksichtigen. Dann ist es für Vermieter auch wieder lukrativer und attraktiver, sich mit der Vermietung ihrer Objekte zu beschäftigen. Vermieterrechte sollen den Vermieter in den Stand versetzen, regelmäßig Miete zu erhalten als auch die eigene Mieteinheit ordnungsgemäß genutzt zu wissen - ansonsten auch kurzfristig das Mietverhältnis beenden zu können.

Vermieterrechte sind aber ständig in Bewegung und rechtliche Veränderungen sind Vermietern häufig nicht bekannt. Oft arbeiten Vermieter noch mit Informationen über Vermieterrechte, die schon lange veraltet sind. Um also Vermieterrechte aktuell und effektiv nutzen zu können, bedarf es einer gründlichen und fachlich einwandfreien Information.

Die Deutsche Mieter Datenbank steht dem Vermieter im Hinblick auf die Vermieterrechte mit aktuellen und funiderten Informationen und Hilfen zur Seite. So kann der Vermieter seine Rechte nach aktueller Rechtsprechung anwenden und auch durchsetzen. Akutelle rechtliche Informationen für Vermieter bedeuten eine Erleichterung im Umgang mit den Mietern und bessere rechtliche Möglichkeiten.


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Vermieterrechte Was Sie als Vermieter wissen sollten.